Informationen zum Testament
Ein Testament errichten:
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament aufzusetzen. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt!

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.

Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen leisten, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, Ort und Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, hinterlegen Sie dieses beim Amtsgericht oder Notariat in amtliche Verwahrung.

Wer seine Ehegatten oder Lebensgefährten absichern will, seinen Erben teure Rechtsstreitigkeiten sowie vor vermeidbaren Steuerzahlungen schützen will, sollte rechtzeitig mit einem Notar sprechen.


Beispiel für ein Einzeltestament eines verheirateten Erblassers
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Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament
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