Testament & Erben
Rechtzeitig regeln, was bleibt.
Erbschaft und Testament
Klarheit für Ihre Angehörigen.
Fragen zu Erbschaft und Testament sind nicht leicht, aber wichtig. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Eltern erben. Wer jedoch selbst bestimmen möchte, wer Erbe wird, sollte rechtzeitig ein Testament verfassen.
Ein handschriftlich unterschriebenes Testament schafft Klarheit, vermeidet Streitigkeiten und entlastet die Hinterbliebenen. So geben Sie Sicherheit – für sich und für die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.
Erbschaftsfragen
Wer erbt – und wofür Erben haften.
Mit dem Tod geht der gesamte Nachlass – Vermögen und Verbindlichkeiten – auf die Erben über. Nur sie dürfen über den Nachlass verfügen.
Gesetzliche Erben sind Verwandte, der Ehegatte und zuletzt der Staat:
- 1. Ordnung: Kinder des Erblassers (ehelich und nichtehelich gleichgestellt).
- 2. Ordnung: Eltern und Geschwister.
- 3. Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel.
Der Ehegatte hat ein eigenes Erbrecht. In der Zugewinngemeinschaft erbt er neben Kindern die Hälfte, ohne Kinder – aber mit Eltern oder Geschwistern – drei Viertel; das übrige Viertel geht an die Erben 2. Ordnung.
Besteht ein Testament oder Erbvertrag, erben ausschließlich die dort benannten Personen. Erben übernehmen sowohl Vermögen als auch Schulden. Ist der Nachlass überschuldet, kann die Erbschaft beim Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen werden.
Informationen zum Testament
Ein Testament errichten:
Es ist stets sinnvoll, ein Testament zu verfassen – auch für junge Ehepaare. Denn der überlebende Ehepartner kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich erstellt und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das beide unterschreiben. Wichtig sind stets volle Namensunterschrift, Ort und Datum. Wer sicherstellen möchte, dass das Testament gültig bleibt, kann es beim Amtsgericht oder Notar hinterlegen.
Ein Testament schafft Klarheit, entlastet Angehörige und kann rechtliche Konflikte oder unnötige Steuerbelastungen vermeiden. Ein Gespräch mit einem Notar ist daher empfehlenswert.
Einzeltestament eines verheirateten Erblassers
Mein letzter Wille
Ich, Willi Mustermann, setze hiermit meine Ehefrau Elfriede Mustermann, geborene Müller, zu meiner alleinigen Erbin ein. Ersatzerben sind unsere beiden Kinder Helga Mustermann und Ingrid Mustermann zu gleichen Anteilen. Ich widerrufe hiermit sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen.
Meyerstadt, den 28. Juli 2001
Willi Mustermann
Gemeinschaftliches Testament
Wir, die Eheleute Willi Mustermann und Elfriede Mustermann, setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Erben des Letztverstorbenen sind unsere beiden Kinder Helga Mustermann und Ingrid Mustermann je zur Hälfte.
Wir widerrufen hiermit sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen.
Mayerstadt, den 28. Juli 2001
Willi Mustermann
Dieses Testament ist auch mein letzter Wille.
Mayerstadt, den 28. Juli 2001
Elfriede Mustermann
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